Zu den Lizenzen

Es gibt kein internationales und auch kein bilaterales Abkommen (ausgenommen zwischen D und A), das einer nationalen deutschen oder österreichischen Lizenz für Hänge- und Paragleiter durch den Besitz der IPPI-Card in einem anderen als dem Ausstellerland zur Gültigkeit dieser Lizenz verhelfen könnte. Dieses Abkommen gibt es auch deshalb nicht, weil die IPPI-Card keinen rechtlich relevanten Status besitzt.
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Unsere KFZ-Führerscheine sind im Ausland nicht deshalb gültig, weil sich der ADAC und der ÖAMTC auf deren gegenseitige Anerkennung geeinigt haben und das mit einem von ihnen oder einem "Internationalen Dachverband der Autofahrer" herausgegebenen Kärtchen bestätigen, sondern weil verfassungsmäßig dazu berufene staatliche Organe, gegebenenfalls in Reaktion auf eine Richtlinie des Europäischen Parlaments, diese Vereinbarung getroffen und auf verfassungsmäßig vorgeschriebene Weise kundgemacht haben. Ähnlich verhält es sich auch mit der Ungültigkeit unserer Lizenzen im Ausland auch in Verbindung mit der IPPI-Card. ...mehr
Da unsere Lizenzen, entgegen den immer wieder aufgestellten Behauptungen, im Ausland nicht generell gültig sind, erging nachfolgendes Schreiben an den Österreichischen Aeroclub (als für die Ausstellung dieser Lizenzen zuständigen Beauftragten) und an die im angeschlossenen Verteiler Angeführten. ...mehr
Wie bereits unter Lizenz nicht weltweit gültig festgestellt, gilt für den Betrieb von Hänge- und Paragleitern das jeweils im betreffenden Land des Betriebes gültige nationale Recht. Somit dürfen auch unsere Geräte nur im Einklang mit den jeweiligen national rechtlich anerkannten Zulassungen (Musterprüfungen) betrieben werden, sofern in dem betreffenden Land solche Zulassungen rechtlich vorgeschrieben sind. ...mehr
Jahrelang wurden österreichische Piloten durch die Notwendigkeit des Checkfluges und das Erfordernis einer Nachschulung bei abgelaufener Lizenz in Flugschulen vergattert, wo man ihnen dann für einen Stempel ohne Checkflug 35 Euro abgenommen hat. Bei "abgelaufener" Lizenz hat der erforderliche Stempel, natürlich ohne eine Nachschulung vorzunehmen, 70 Euro gekostet. ...mehr
So hat die Abzocke funktioniert mehr...
Falschinformationen haben die Anzocke begünstigt mehr...
Der alle drei Jahre vorgeschrieben gewesene Überprüfungsflug wurde abgeschafft. ...mehr
Die Mitwisserschaft des im Hintergrund agierenden Verbandes und sein Wirken zum Schaden der Hobbypiloten, die mit dieser Scheinverlängerungsmethode nur zum Abzocken in Flugschulen gelenkt worden sind, wird im Urteil zum Abzockerprozess offenkundig. ...mehr
Informationen zur Abschaffung des Überprüfungsfluges und wichtige Änderungen in der ZLPV 2006 (Zivilluftfahrt-Personalverordnung). ...mehr

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