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Auf unserer
Homepage wurde Mag. Walter KEPPLINGER bzw. dessen Veröffentlichungen im März
2009 als dümmlich und trottelhaft bezeichnet. Wir entschuldigen uns hierfür und
ziehen diese Ausdrücke mit Bedauern zurück.
Der Leiter Technik-HG/PG informiert
27.02.2010
Es ist die
"Sensations Nachricht" des Jahres 2010-
leider nicht für uns Österreicher
Trotz unseres Kampfes die ZLLV 2009, man könnte ja beinahe
schon sagen "ZLLV 2010", Wirklichkeit werden zu lassen, ist es in
Deutschland bereits soweit.
Ich bin der Meinung, dass
unqualifizierte Eingaben durch
unkompetente Personen gegen den
feststehenden Entwurf der ZLLV 2009, welcher ja eine totale
Entbürokratisierung der motorlosen Hänge- und Paragleiter vorsieht, unter
anderem auch dazu beigetragen haben, die ZLLV 2009 immer wieder
hinauszuzögern. In Deutschland sind solche Eingaben an das Luftfahrtbundesamt
vermutlich sofort in den Rundordner (Papierkorb)
gewandert - dort gehören sie auch hin. Meiner Meinung nach
sind doch
unprädestinierte Eingaben doch leicht durchschaubar, ob sie der Sache
dienlich sind oder nicht, oder ob sie andere Zwecke oder Befindlichkeiten
verfolgen.
Auf den Punkt gebracht:
In Deutschland ist es nicht mehr verpflichtend, eine
Musterprüfung durch eine Prüfanstalt, z.B. DHV, machen zu lassen. Der Händler
ist alleinig verantwortlich für sein Produkt und gegenüber dem Verbraucher,
sprich Piloten, haftbar, wenn sein Produkt nicht ordnungsgemäß erzeugt,
bzw. hergestellt wurde. Der Erzeuger kann und darf seine Produkte selbst testen
und braucht nicht den Umweg einer nochmaligen Prüfung, z.B. den DHV, um
sein Produkt auf den Markt zu bringen.
Ich hoffe, dass bei uns die ZLLV 2009 bald In-Kraft tritt um
diesen vernünftigen und der heutigen Zeit entsprechenden Zustand, welcher jetzt
in Deutschland gegeben ist, auch bei uns Wirklichkeit werden zu lassen.
Wie ja bekannt sein dürfte, sind bei den motorlosen Hänge- und Paragleiter gemäß
ZLLV 2009 keinerlei behördliche Tätigkeiten mehr notwendig - analog wie jetzt in
Deutschland schon gegeben.
Der Artikel ist aus der Homepage von Bruno Girstmair
entnommen, bzw. auf seiner Homepage unter "News" abzurufen.
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gelangen
17.02.2010
Im
Sinne der Transparenz und Information:
Am 17. Feber 2010 fand
am Landesgericht Leoben eine Verhandlung wegen einer Übertretung nach dem
Mediengesetz statt.
Kläger war Mag.
Walter Kepplinger aus Salzburg.
Angeklagt war der
Präsident des ÖAeC Nat.a.D. Alois Roppert
und der Leiter der Technik HG/PG im ÖaeC - FAA Willibald Stocker
Die Verhandlung endete
nach einer zweieinhalbstündigen Sitzungsdauer mit einen von beiden Seiten
akzeptierten Vergleich.
Mail vom 21.02.2010 stellvertretend für viele eingegangene diesbezügliche
Aufmunterungen.
Hallo Willi,
ich verfolge deine Seite sehr intensiv und alle Achtung
immer wieder für deinen Einsatz für unsere Sache. Mein Respekt gebührt dir und
deiner Einstellung. Mit diesen Hindernissen hätten viele schon längst
aufgegeben.
Danke
22.12.2009
Nachstehend der Artikel aus der
eben erst erschienen "sky revue" des österreichischen Flugmagazins des
Verhandlungsleiters des ÖAeC-Teams " ZLLV 2009", Herrn Dr. Reinhard
FLATZ.
Dieser Artikel sei auch für jene
gedacht, die durch dauernde Falschinformationen zur Verunsicherung der
gesamten HG/PG, mot. HG/PG Causa beitragen. Die Novelle ist eben ein
Meilenstein der Bemühungen des ÖAeC wie unten "Rot"
angeführt und daran ist nichts zu rütteln.
Dr Reinhard
Flatz
Die ,,neue" ZLLV
Für eine Weihnachtsüberraschung hat es zwar nicht ganz gereicht.
Aus dem Verkehrsministerium, dessen Mitarbeitern für
die Bereitschaft, diese Rechtsmaterie erneut zu überarbeiten, ein großer Dank
gebührt, war jedoch zu vernehmen, dass die Novelle der Zivilluftfahrzeug- und
Luftfahrtgeräte-Verordnung jedenfalls noch vor der nächsten Flugsaison in Kraft
treten soll. Neben einigen, andere Luftfahrzeugarten betreffenden Änderungen
werden damit vor allem die Voraussetzungen für die Verwendung von Fallschirmen
sowie von Hänge- und Paragleitern in Österreich neu und unbürokratisch geregelt.
Für Fallschirme und für alle nicht motorisierten Hänge-
und Paragleiter entfallen alle behördlichen Ver-fahren und auch die damit
zusammenhängenden Kostenbelastungen der Nutzer: Es gibt in Hinkunft dafür weder
eine Musterzulassung noch eine Stück- oder Nachprüfung.
Voraussetzung für die Verwendung im Flug ist lediglich
eine vom Hersteller auszustellende Bestätigung, dass sein Produkt nach dem
aktuellen Stand der Technik hergestellt wurde und die Betriebssicherheit
gewährleistet ist. Es ist dann Sache des Halters, die Lufttüchtigkeit seines
Luftfahrzeugs anhand des Betriebs- und Wartungshandbuchs, das ebenfalls der
Hersteller zur Verfügung zu stellen hat, aufrechtzuerhalten. Damit erfolgt eine
vollständige Entbürokratisierung dieses Bereichs.
Kontakt zur Behörde wird für Fallschirmspringer und
Piloten von Hänge- und Paragleitern in der Regel nur noch im Zusammenhang mit
der Ausstellung und Erweiterung des Zivilluftfahrerscheins erforderlich sein.
Für motorisierte Hänge- und Paragleiter ist die vom
ÖAeC ebenfalls angestrebte Entlastung (noch) nicht
vollständig gelungen. Es entfallen zwar auch hier die bisher
vorgeschriebenen Musterzulassungen. Vor der ersten lnbetriebnahme und dann in
regelmäßigen Abständen von 2 Jahren ist jedoch weiterhin eine
behördliche Überprüfung dieser Luftfahrzeuge erforderlich.
Diese Novelle stellt einen wesentlichen
Meilenstein im Rahmender auch in Hinkunft weiterlaufenden Bemühungen des
ÖAeC dar, den Luftsport von allen für die
Aufrechterhaltung der Sicherheit
nicht unbedingt nötigen gesetzlichen Auflagen zu befreien.
Die betroffenen Luftfahrzeughalter werden nicht nur
finanziell entlastet. Vielmehr wird damit auch eine Rechtslage endgültig
bereinigt, die in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen bei der Vollziehung
geführt hat.
DR. REINHARD FLATZ
ÖAeC-Präsident Vorarlberg
14.12.2009
Information mot. HG/PG:
Wenn die Absicht besteht, eine Antriebseinheit, oder
einen Hänge/- oder Paragleiter zu kaufen und dies als motorisierten
Hänge/- oder Paragleiter in Kombination zuzulassen, so erkundigt euch bei
Zweifel bitte vorher über unser Büro Technik -HG/PG bei Frau Margit Ecker,
ob alle geforderten Zulassungskriterien für eine Zulassung
vorliegen.
Die K-Liste mot. HG/PG sagt für sich allein nicht aus,
dass alle notwendigen Zulassungskriterien nach der ZLLV 2005 schon gegeben
sind, sondern nur, dass die angeführten Kombinationen als
Grundvoraussetzung vorliegt.
Natürlich steht euch auch diesbezüglich das gesamte
Team Technik HG/PG des ÖAeC-FAA mit "Rat und Tat" zur Seite.
02.12.2009
Liebe mot. HG/PG Freunde
Die nächste Sache wird in Angriff genommen. Die
Expertenrunde dafür steht bereits und wurde vom ÖAeC mit den notwendigen
Ermächtigungen ausgestattet. Dieses Vorhaben ist wiederum nur mit dem
starken Hintergrund des ÖAeC zu bewerkstelligen. Schon geführte
Vorgespräche und Verhandlungen machten diese Notwendigkeit und das
Einverständnis des Präsidiums des Österreichischen Aeroclubs, offenkundig.
23.11.2009
Dies nochmals zur Information:
Einige
unserer Luftsportart betreffende Betriebe haben bereits das dem
letzten Stand entsprechende
Betriebszulassungs- bzw. Verlängerungsverfahren gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen, je nach betrieblichen Tätigkeiten,
nach §§ 51, 52, 53 ZLLV 2005 abgeschlossen.
Diese sind berechtigt, behördlich genehmigte Arbeiten zufolge
genehmigten Instandhaltungsbetriebshandbuches gemäß § 49 ZLLV
2005 an
Luftfahrzeugen und deren Bestandteilen durchzuführen, bzw.
Luftfahrzeuge zu Entwickeln und zu Erzeugen.
Die relevanten Gesetzesstellen sind in der
ZLLV 2005 nachzulesen.
Unter
anderem sind dies folgende Betriebe:
Parashop Pier Gasteiger
pier@parashop.at
Gliders Checkpoint Martin Rohrmoser
gliders-chekpoint@aon.at
Skyvalley, Klaus Nößler
info@skyvalley.at
wings of change, Markus Gründhammer
wings-of-change@aon.at
NOVA Vertriebsgesellschaft m.b.H.
info@nova-wings.com
Martin & Ursula Pousek
pousek@aon.at
Sky Club Austria , Walter Schrempf,
office@skyclub.at
Liebe Piloten, daher unbedingt vor Kauf
oder Checks beachten, ob der
Betrieb noch eine behördliche Zulassung besitzt.
Wichtig bei Haftungsansprüchen !
Die Liste der weiteren berechtigten Betriebe ist unter
"Technische
Zulassung"
"Zugelassene Betriebe" ersichtlich
14.11.2009
Liebe Piloten und Mitstreiter!
Zufolge vieler
Anfragen bereffend ZLLV 2009 der letzte Stand, dass aufgrund kürzlich geführten
Gespräche mit den verantwortlichen Bearbeitern des BMVIT, die ZLLV
2009 nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Die von der Arbeitsgruppe des
ÖAeC ausgearbeitete Entbürokratisierung, gerade der gänzliche Wegfall der
behördlichen Aufgaben im motorlosen HG/PG Bereich, dürfte bald Wirklichkeit
werden.
Natürlich werde ich mich mit alle Kraft weiterhin bemühen,
auch außerhalb meines Aufgabenbereiches im behördlichen Bereich Technik HG/PG, die bekannten bestehenden und
auch anfallenden Probleme im Zusammenwirken mit dem ÖAeC , dem "Team
HG/PG Technik"
und der ARGE mot.HG/PG im
Sinne unserer Luftsportart zu lösen versuchen. Dazu wurden weitere Experten bei denen der
Idealismus und das "Wesentliche" im Vordergrund steht auf deren
Wunsch in unserer Gruppe
aufgenommen.
27.10.2009
Nochmals
zur
Erinnerung:
Checks von Luftfahrzeugen und deren Zubehörteile werden nur von
Betrieben anerkannt, die eine dementsprechende Genehmigung
haben.
Liste der genehmigten Betriebe ist in der Homepage
http://www.technik-hgpg.at/seiten/dokumente/Betriebe HGPG.xls ersichtlich.
Betreffend
Sicherheitsmitteilungen: Diese sind von den Piloten
wahrzunehmen.
Für mich ist es unverständlich, dass einige
Piloten, aus welchen Gründen auch immer, diese Sicherheitsmitteilungen aufs
äußerste kritisieren - dabei geht es im schlimmsten Falle um ihr Leben, oder um
das Leben anderer. Die Kosten der Nachrüstung auf den letzten Stand der Technik
und der Sicherheit betragen ja nur einen Bruchteil des gesamten
Systems.
Neue
Sicherheitsmitteilungen, betreffend Redstar und Miniplane 125 Top 80 zur
Beachtung
Fotos
vom Treffen bereits in der
"Bildergalerie"
Liebe Freunde der HG/PG und mot. HG/PG Szene
Das Herbsttreffen ist wiederum ohne irgendwelche Störungen
oder Unfälle über die Bühne gegangen. Es war, wie ich schon einmal anmerkte,
eine Treffen mit Freunden.
Diese von
der ARGE mot.HG/PG organisierte Treffen dienen auch zum
Gedankenaustausch mancher auftauchender Probleme, Flugerlebnisse und
auch Stellungsnahmen zu relevanten Themen und sonstigen
Ereignissen.
Nicht zu übersehen auch die Werbewirksamkeit und auch Erarbeitung der
Akzeptanz unserer Flugsportart gegenüber den großen Brüdern und der
Bevölkerung. Darum auch die Ausrichtung der Treffen an verschiedenen
Plätzen in ganz Österreich und auch in den benachbarten Staaten.
So bewegt man etwas und nicht als "Schreibtischtäter".
Trotz der schlechten Wettervorhersage, kamen wiederum sehr
viele Piloten. Sie wurden nicht enttäuscht. Bis zum Mittag am Samstag
regnete es noch, aber danach ging es ab in die Luft. Es war eine Freude zu
sehen, wie beinahe in Minutentakt gestartet und gelandet wurde und dies bis zum
Einbruch der vollkommenen Dunkelheit.
Der neu gebackene Weltmeister
Walter Holzmüller flog
mit seinem mot PG mit dem mehrfachen Weltmeister
Manfred Ruhmer, welcher mit
seinem schon bekannten gelben Elektrotrike unterwegs war, im Platzbereich
nur so um die Wette. Es war ein Freude zuzuschauen. Die Flugplatzbesuchern
staunten, wie wendig und unproblematisch diese Leichtflugzeuge zu handhaben-
und wie leise diese im Betrieb sind.
Am Abend gab es von Richard Wagner einen interessanten
Vortrag über Luftschraubenwuchtung. Einen herzlichen Dank an Richard.
Seitens der Piloten wurde auch den Helfern und
ehrenamtlichen Mitarbeitern des ÖAeC für ihre Arbeit gedankt und auch für die
geleistete Arbeit im Zuge der bevorstehenden ZLLV 2009, die ja eine totale
Entbürokratisierung der motorlosen HG/PG und eine wesentliche Erleichterung der
mot. HG/PG mit sich bringt.
Am Sonntag war bis Mittag blauer Himmel mit gutem
Flugwetter. Erst danach kam der angekündigte Nordwestwind.
Zum Schluss noch einen herzlichen Dank an
Bruno, der wie
schon in der Vergangenheit im Namen der ARGE mot.HG/PG die Ausrichtung des
Treffens organisierte und weiters einen herzlichen Dank natürlich an den
Gastgeber des Flughafens Pinkafeld.
Eingeladen wurden wir von einem uns schon eng vertrauten
Freund, Gönner der ARGE mot.HG/PG und Mitglied des Flugplatzes Pinkafeld Walter Oswald, bekannt als
Ossimoto. Walter lies es sich auch nicht nehmen, uns eine sehenswerte
Demonstration seines 1-Mann Hubschraubers vorzuführen. Diese Darbietung hatte
es in sich, obwohl er danach sagte, dies ist ein neu angeschaffter Hubi und er
fliege diesen noch vorsichtig no-na.
Bilder gibt es demnächst. Falls mir Fotos übermittelt
werden, werden diese auch in diese Homepage gestellt.
Danke an alle Piloten und Begleiterinnen
-
Willibald Stocker
Neu: Filme siehe unter
dem Link "Videos"
Mitteilung des ÖAeC – FAA
Technik HG/PG
Liebe Piloten,
Obmänner, Entwickler/Erzeuger, Instandhaltungsbetreiber und Händler der
Luftsportsparte HG/PG und mot. HG/PG
Ich möchte
Euch darüber informieren, dass nach Abschluss der intensiven Verhandlungen
zwischen dem ÖAeC und dem BMVIT der Entwurf der ZLLV 2009 bald
Wirklichkeit werden wird
Die vom ÖAeC
angestrebte Entbürokratisierung, besonders die totale Entbürokratisierung im
motorlosen HG/PG Bereich ist in der ZLLV 2009 festgeschrieben.
Bei anfallenden
Fragen und Wünschen steht auch weiterhin das Team Technik HG/PG mit Rat und Tat
zur Seite
Mit
freundlichen Grüßen,
Leiter Technik
HG/PG - mot. HG + PG
Willibald
Stocker
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Nachstehend ein Schreiben
des ÖAeC zur gefälligen Kenntnisnahme.
Österreichischer
Aero Club, 1040 Wien, Prinz Eugenstr. 12
Tel:
01/5051028, Fax: 01/5057923
Wien, 01.09.2008/GG
ZVR Zahl: 770691831
Werte Flugsportfreunde in
unseren HG/PG Vereinen!
Zur Klarstellung des
Anlassfalles nachstehend auszugsweise die Wiedergabe eines
Antwortschreibens an die Tiroler Landesregierung, Abteilung
Verkehrsrecht, vom 27.08.2008 unseres Vizepräsidenten Dr. Peter
Schmautzer in seiner Eigenschaft als Organ des ÖAeC/FAA.
Betrifft:
Zulassung von Hänge- und Paragleitern durch den Österreichischen
Aero-Club;
Geschäftszahl: IIb2-4-1-8/1161; Beantwortung Ihres Ersuchens vom 25.
August 2008
Sehr geehrte Damen und
Herren !
In obiger Angelegenheit
wurde mir Ihre Anfrage vom 25. August 2008 vom Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste
Zivilluftfahrtbehörde zuständiger Weise weitergeleitet. Als
zuständiges Organ des Österreichischen Aero-Clubs als
Luftfahrtbehörde 1. Instanz erlaube ich mir daher Ihr Schreiben vom
25. August 2008 wie folgt zu beantworten:
Der Österreichische Aero-Club
wurde unter anderem mit der Musterzulassung von Hänge- und
Paragleitern beliehen. Bis zum 01. Juli 2007 erfolgte aufgrund einer
Zusammenarbeitsvereinbarung die Musterzulassung durch den
Technikreferenten des DHV als Organ des Österreichischen Aero-Clubs.
Sämtliche
Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem
Rechtsbestand an.
Eine gleichlautende
Auskunft ist Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie bereits zugegangen.
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