2010-03-17

Willibald Stocker empfiehlt auf seiner Webseite jetzt Nachprüfungen durchführen zu lassen.


Man sollte sich das gut überlegen, wie man da vorgeht, weil eine Nachprüfung nach noch geltender ZLLV 2005 praktisch nicht möglich ist.

  1. Man muss an den ÖAeC lt. § 40 (1) ein Ansuchen auf Nachprüfung stellen.
  2. Dann bekommt man vom Aeroclub die Nachricht, dass man einen ÖAeC-Musterzulassungsschein an den ÖAeC senden muss. So ist es mir ergangen. (Quelle)
  3. Einen solchen hat aber niemand, weil der DHV mit seinem inzwischen zwangsweise aufgelösten DHV/ÖAeC-Technikreferat in Österreich ungültige deutsche Musteranerkennungsscheine ausgestellt hat.
  4. Dann muss man natürlich eine vom Aeroclub durchgeführte Stückprüfung vorweisen können und
  5. die österreichische Aeroclub-Stückprüfplakette am Gerät haben.
  6. Dann muss man die durch einen bewilligten Betrieb vorgenommene Nachprüfung nachweisen und
  7. dem Antrag auch eine Versicherungsbestätigung beilegen und
  8. den letzten Nachprüfbericht beilegen.
  9. Alle diese Punkte wurden bei der von mir beantragten Nachprüfung für meinen Einsitzer vom ÖAeC vorgeschrieben (hier nochmal der vom ÖAeC an mich zurückgesandte Antrag.)
  10. Dann bekäme man vom ÖAeC eine Gebührenrechnung gem. TP 24 (hier die Gebührenordnung).

Punkt 1. hat bisher kaum jemand gemacht,

Punkt 2. wird kaum jemand vorweisen können. Mein DHV-Musteranerkennungsschein wurde vom ÖAeC nicht anerkannt, obwohl der ÖAeC selbst immer wieder behauptet, diese Musterprüfungen "gehören dem Rechtsbestand an".

Punkt 3. wird auch kaum jemand vorweisen können, weil der Aeroclub selbst keine Stückprüfungen vorgenommen hat

Punkt 4. wer hat eine nach ZLLV-2005 vorgeschriebene Stückprüfplakette?

Schilda, Bürokratismus und Wichtigmacherei in Kombination

An der Erstellung dieser unvollziehbaren ZLLV 2005 hat der Österr. Aeroclub mit Willibald Stocker

(links im Bild) seit 2004 selbst mitgearbeitet. Das Bild stammt von der HP des Willibald Stocker, wo er sich selbst als Teilnehmer der "Arbeitsgruppe ZLLV" in Szene setzen möchte. Der Aeroclub ist aber weder organisatorisch noch in Bezug auf Ausrüstung und Personal in der Lage, die Vorgaben der ZLLV 2005 zu bewältigen und hat das ja auch (deshalb?) bisher nicht getan.

Ich halte es daher für besser, auf die neue ZLLV 2010 zu warten und zu sehen, was dann vorgeschrieben ist.
W.K.
P.S. Die Gebührenordnung zeigt interessante Punkte, auf die bei Gelegenheit noch eingegangen wird. Es wird empfohlen die Gebührenordnung inzwischen kritisch zu betrachten.

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