Machtmissbrauch statt Entbürokratisierung


2010-06-01

Erst seit 2008 verlangt der ÖAeC, mit Berufung auf einige §§ in der jeweils geltenden ZLLV, für Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe eine Betriebsbewilligung.

Bis 2008 machte das der DHV mit seinem DHV/ÖAeC-Technikreferat, bis es auf behördlichen Druck aufgelöst wurde, nachdem das FFM auf dessen rechtswidrige Tätigkeit für Österreich
hingewiesen hat. Diese Betriebsbewilligungen wurden ab 2008 vom ÖAeC nur erteilt, wenn durch den ÖAeC (genauer durch Willibald Stocker und Bruno Girstmair) eine "Betriebsprüfung" vorgenommen worden ist. So wurde 2008 auch die Firma Nova "überprüft" und diese Betriebsbewilligung erteilt.

Wie sinnvoll eine solche "Betriebsprüfung" ist, wenn die eigentliche Produktionsstätte aber im Ausland liegt (NOVA produziert in Ungarn) und somit gar nicht überprüft werden kann, erkennt jeder halbwegs vernünftige Mensch.

Durch die seit Jahren vom Freiflieger-Magazin versuchte Aufklärung und unzählige Veröffentlichungen ist dem Ministerium und offensichtlich auch dem Aeroclub klar geworden, dass diese "Betriebsprüfungen" sinnlos, überflüssig und rechtswidrig sind.

Vielleicht hat man sogar erkannt, dass diese "Prüfungen" verfassungswidrig sind und nach EU-Recht (Stichworte: Inländerbenachteiligung, Anwendungsvorrang von EU-Normen, EU-Rechts-konforme Auslegung von nationalem Recht und Anwendungsverbot von EU-Recht widersprechenden natiolalen Regelungen1) überhaupt nicht durchgeführt hätten werden dürfen. Das gilt m. E. auch für die gem. § 73 ZLLV 2010 weiterhin vorgeschriebenen Prüfungen für Instandhaltungs- und Instandhaltungshilfsbetriebe für motorisierte HG/PG, sofern diese gem. § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 ZLLV 2010 betrieben werden.

Betriebsprüfungen für Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe HG/PG hätte es nie geben dürfen, dem Aeroclub ist das zumindest seit 2005 bekannt. Im Ministerium hätte die geltende österreichische Rechtslage unter Berücksichtigung des EU-Rechts von Anfang an bekannt sein müssen.

Im März 2010, also zwei Monate vor dem in Kraft Treten der ZLLV 2010(!) wurde die Firma NOVA, nachdem der Firmenstandort (nicht der Produktionsbetrieb!) verlegt worden ist aufgefordert, verschiedene Unterlagen zu erstellen und nach Wien zu senden. Hier das Schreiben

Wichtig ist, dass es bei der eigentlichen Produktionsstätte, NOVA lässt in Ungarn produzieren, keine Veränderungen gab und der ÖAeC den eigentlichen Herstellungsbetrieb im Ausland ohnehin nicht kontrollieren kann und darf.

Auf eine Rückfrage durch die Firma NOVA hat dann Willibald Stocker veranlasst, dass dieses, in altbekanntem "Stocker-Stil" gehaltene Schreiben an die Firma NOVA verfasst worden ist.

Warum hier Willibald Stocker den Amtsschimmel völlig überflüssig nochmals laut wiehern ließ, erscheint in einem ganz besonderen Licht, wenn man Folgendes bedenkt:

Hannes Papesh, Konstrukteur beim Gleitschirmhersteller NOVA, war als Vorsitzender der PMA der Einzige, der neben dem ÖAeC zur neuen ZLLV (für den Bereich HG/PG) eine Stellungnahme abgegeben hat. Hätte man auf diese Stellungnahme ordentlich reagiert, wäre es auch zur Abschaffung weiterer Sinnlosregeln in der neuen ZLLV gekommen.

Was aber Willibald Stocker und somit der ÖAeC von dieser Stellungnahme hält, hat er ja deutlich auf Stockers privater Webseite, die noch dazu als "offizielle Webseite der Behörde Aeroclub" bezeichnet wird, zum Ausdruck gebracht. Wer lässt sich schon gerne Kompetenzen wegnehmen und seien diese noch so überflüssig oder gar rechtswidrig?

Worum es dem Herrn Willibald Stocker geht, lässt sich auch daran erkennen, dass er sich die Mühe macht, diese Hetze auf die Firma NOVA und Hannes Papesh auf seiner HP zusätzlich mit Ausdrücken wie "unqualifiziert, unkompetent, fadenscheinig und unprädestiniert" zu "untermauern". Ein Stil der keiner Behörde zusteht, schon gar nicht, wenn ein Staatsbürger nur von seinem Recht Gebrauch macht, innerhalb offener Frist, eine Stellungnahme abzugeben.

Das ist der längst bekannte "Informationsstil", den der behördliche Organwalter Willibald Stocker und der dafür verantwortliche Aeroclub-Präsident Alois Roppert auf der offiziellen Webseite der Behörde "ÖAeC FAA" seit Jahren pflegen. Die von ihnen verwendeten Ausdrücke "dümmlich und trottelhaft" sind hier nur ein weiteres Beispiel.

Die Firma NOVA hat sich der "Behördenmacht" des Willibald Stocker gebeugt, unsinnige Papiere erstellt, Fotos angefertigt und eine "temporäre Revision" erstellt, um aus der Schusslinie des Willibald Stocker zu kommen und den damit verbunden Aufwand an Zeit und Kosten, "um endlich Ruhe zu haben", wenn auch zähneknirschend, getragen.

Diese unsinnige "Betriebsprüfung"(temporäre Revision), die eigentlich keine ist, weil der eigentliche Produktionsbetrieb ohnehin nie geprüft werden konnte, kann und darf, wurde somit vom Aeroclub noch einmal beinhart durchgezogen. Dann beugte sich eine nicht unbedeutende seriöse Firma der "Behördenmacht" um in Zukunft keinen weiteren Repressalien ausgesetzt zu sein. Willibald Stocker hat an keiner "Entbürokratisierung" gearbeitet, sondern an seinem Machterhalt.

Das besondere an diesem Fall ist auch, dass diese Betriebsbewilligungen für Herstellungs- und Entwicklungsbetriebe schon seit Geltung der ZLLV 1995 "erforderlich" gewesen wären und schon mit Übertragungsverordnung 462/2003 an den ÖAeC übertragen wurden, aber von diesem erst seit 2008 vorgenommen worden sind. Man hat also über mehrere Jahre diese Betriebsprüfungen nicht durchgeführt. Einen besseren Beweis dafür, dass eine Regel überflüssig ist, gibt es wohl nicht. Ausgerechnet zu der Zeit, wo man sich einen "Entbürokratisierungsorden" umhängen will und auch weiß, dass diese Bewilligungen in der neuen ZLLV nicht mehr gefordert werden, beginnt man diese Betriebsprüfung bis zur "Temporären Revision" beinhart durchzusetzen.

Ein Entzugsverfahren hätte überdies länger gedauert, als der zu diesem Zeitpunkt schon bekannte Gültigkeitstermin der neuen ZLLV 2010. Es erscheint immer klarer, warum Willibald Stocker, der ja angeblich bei der Gestaltung der alten und neuen ZLLV in unzähligen Arbeitssitzungen mitgewirkt hat,

(Das Bild samt Beschriftung stammt von der privaten HP des Willibald Stocker - im Bild links)

gegen jede Einmischung von "außen" mit persönlicher Hetze und sogar mit strafrechtlich relevanten Beleidigungen vorgegangen ist.

Willibald Stocker bezeichnet seine behördliche Tätigkeit als "Ehrenamt". Wie man mit solcher Vorgangsweise als behördlicher Organwalter Ehre erwirbt, ist nicht ganz klar. Umso mehr, als er gemeinsam mit Alois Roppert mit Ehrverletzungen gegen unliebsame Kritiker des ÖAeC vorgeht.

Außerdem kann jeder Organwalter für behördliche Tätigkeiten, die außerhalb der Büroräume des ÖAeC in der Blattgasse stattfinden (also auch für Betriebsprüfungen), 36 Euro Stundenlohn verrechnen (netto steuerfrei), was einem Monatsgehalt von mehr als 5500 Euro netto entspricht. Eine Beleidigung für alle wirklich ehrenamtlich Tätigen z. B. beim Roten Kreuz, bei der Feuerwehr usw..

Hier die Gebührenordnung des ÖAeC.

Zusätzlich zur hier dargestellten Hetze gegen NOVA und Hannes Papesh kann Willibald Stocker gemeinsam mit dem Präsidenten des ÖAeC, Herrn Alois Roppert, auf der offiziellen Webseite der Behörde ÖAeC FAA (siehe oben) strafrechtlich relevante Rufschädigung und Beleidigungen gegen unliebsame Kritiker begehen (auch "ehrenamtlich?").

Die Herren lassen sich dann die daraus entstehenden Kosten vom Aeroclub, also praktisch von den Aeroclub-Mitgliedern aus deren Mitgliedsbeitrag bezahlen. Ein Freibrief für Rechts- und Ehrverletzungen an Kritikern des ÖAeC. Es lebe das Ehrenamt! Wir berichteten darüber hier ausführlich.

Wie man Erzeugungs- und Herstellungsbetriebe überprüfen und bewilligen konnte, deren Produktionsstätten im Ausland liegen und man nur Zutritt zu einem in Österreich liegenden Firmensitz hat, wird ein ewiges Rätsel bleiben.

Die Unstimmigkeiten, auch in der neuen ZLLV, sind so vielfältig, dass sie nur über einen längeren Zeitraum verteilt und in kleinen Portionen hier im FFM veröffentlicht werden können.

Eine einmalige Bearbeitung und Veröffentlichung würde Ausmaße einer Dissertation erreichen und von den meisten Interessierten, schon auf Grund der Länge, nicht gelesen werden.

Schon jetzt kann aber festgehalten werden, dass es sich bei der neuen ZLLV nicht um die immer wieder behauptete Entbürokratisierung handelt. Sie ist in einigen Bereichen nur eine längst fällige Anpassung der ZLLV und der Übertragungsverordnung an den bisher über Jahre rechtswidrig praktizierten "Zustand der Nichtvollziehung."

Auch jetzt dürften bei genauer Anwendung der Rechtsnormen die meisten Paragleiter in Österreich nicht in Betrieb genommen werden. Man wird weiter wegschauen. Übrig bleibt, dass im Ministerium über Jahre hochbezahlte Beamte beschäftigt werden, die nicht in der Lage sind, vollzugsfähige Normen zu entwerfen und Ihrer Aufsichtspflicht über den ÖAeC nicht nachgekommen sind. So vergeudet der Staat unser Steuergeld und verschuldet sich in erschreckendem Umfang!

Bei sachlicher Kritik wird Rufmord (mit "Kostendeckung" - siehe oben) begangen. Sogar eine Beamte aus einer zuständigen "Abteilung Luft" des Ministeriums hat mit unzähligen Nicks und tausenden postings in diversen Foren unsachliches bashing während ihrer Dienstzeit auf ihrem ministeriellen PC praktiziert.

Ich werde weiter berichten.

1)
Eine Regelung, dass zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes der Nachweis einer Bewilligung erforderlich ist, schränkt die Erwerbsausübungsfreiheit jener Personen ein, die eine solche Erwerbstätigkeit anstreben oder ausüben. Ein solcher Eingriff ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nur zulässig, wenn er im öffentlichen Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, dieser adäquat und auch sonst sachlich gerechtfertigt ist.

W.K.
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