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Alt 02.04.2006, 15:56   #2
gelände
DHV-Fach-Moderator
 
Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 58
AW: Europäisches Ausland ?

Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Lizenz: Du benötigst grundsätzlich mal eine Fluglizenz. Nach internat. Abkommen musst Du Deine nationale Lizenz bei Flügen im Ausland mit der sogenannten IPPI Card ergänzen (ähnlich wie internationaler Führerschein). Diese IPPI Card ist von der FAI und bestätigt seitens des DHV deinen fliegerischen Level. Erhältlich über den DHV.

Gelände: Generell gilt natürlich auch im Ausland, dass eine privatrechtliche Zustimmung des Nutzungsberechtigten eines Grundstückes (Eigentümer / Pächter) vorliegen muss. Einfach irgendwo starten geht nicht und verletzt die Eigentumsrechte. Wenn ein Startplatz mit Windfahne vorhanden ist, kann man davon ausgehen, dass diese Frage von den ortsansässigen Fliegern geklärt ist. Man sollte sich jedoch in jedem Fall mit dem örtlichen Club in Verbindung setzen. Auch im Ausland gibt es vielerorts örtliche Regeln, die einzuhalten sind, um ein Gebiet nicht zu gefährden.

In den meisten Ländern ist das Drachenfliegen nicht im Luftverkehrsgesetz verankert, sondern wird als Sport angesehen. Das hat Vor- und Nachteile, gerade was die Luftraumnutzung betrifft (in D. dürfen wir immerhin bis 10.000 ft). Auch im Ausland gibt es Luftfahrerkarten, die die Regelungen beschreiben (Kontrollzonen, etc.).

Italien und Frankreích: Diffuse Rechtslage. Man kann davon ausgehen, dass offizielle Start- und Landeplätze auch offiziell genutzt werden dürfen. Grundeigentümer muss immer zustimmen. Achtung auf militärische Sperrgebiete und Naturschutzgebiete. Der Bereich um Chamonix ist beispielsweise während der Sommermonate für Gleitschirme und Drachen gesperrt.

Schweiz: In den einzelnen Fluggebieten gibt es sehr viele spezielle Auflagen. Z.B. in Sachen Naturschutz und Militär. Immer vor Ort erkundigen, was geht und was nicht geht. Bsp: Interlaken: Bestimmte Bereiche sind Tabu für Flieger, da Flugplätze vom Militär genutzt werden.

Österreich: Hier gibt es sowas ähnliches wie eine Allgemeinverfügung. Gem. Paragleiter Erlass sollen die Landeshauptmänner Außenstarts und Außenlandungen dulden. Voraussetzung: Grundeigentümer stimmt zu. Manche Nationalparke dürfen nicht überflogen werden.

Eine Sammlung von den schönsten Fluggebieten in den Alpenländern findest Du auf den Alpenkarten (Fluggebiete der Alpen) mit kurzer Beschreibung der Gebiete. Erhältlich im DHV Shop (Telefon oder Internet: www.dhv.de ).

Gerne stehen wir Dir auch für persönliche Auskünfte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
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