Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Anfrage.
Lizenz: Du benötigst grundsätzlich mal eine Fluglizenz. Nach
internat. Abkommen musst Du Deine nationale Lizenz bei Flügen im
Ausland mit der sogenannten IPPI Card ergänzen (ähnlich wie
internationaler Führerschein). Diese IPPI Card ist von der FAI und
bestätigt seitens des DHV deinen fliegerischen Level. Erhältlich über
den DHV.
Gelände: Generell gilt natürlich auch im Ausland, dass eine
privatrechtliche Zustimmung des Nutzungsberechtigten eines Grundstückes
(Eigentümer / Pächter) vorliegen muss. Einfach irgendwo starten geht
nicht und verletzt die Eigentumsrechte. Wenn ein Startplatz mit
Windfahne vorhanden ist, kann man davon ausgehen, dass diese Frage von
den ortsansässigen Fliegern geklärt ist. Man sollte sich jedoch in
jedem Fall mit dem örtlichen Club in Verbindung setzen. Auch im Ausland
gibt es vielerorts örtliche Regeln, die einzuhalten sind, um ein Gebiet
nicht zu gefährden.
In den meisten Ländern ist das Drachenfliegen nicht im
Luftverkehrsgesetz verankert, sondern wird als Sport angesehen. Das hat
Vor- und Nachteile, gerade was die Luftraumnutzung betrifft (in D.
dürfen wir immerhin bis 10.000 ft). Auch im Ausland gibt es
Luftfahrerkarten, die die Regelungen beschreiben (Kontrollzonen, etc.).
Italien und Frankreích: Diffuse Rechtslage. Man kann davon ausgehen,
dass offizielle Start- und Landeplätze auch offiziell genutzt werden
dürfen. Grundeigentümer muss immer zustimmen. Achtung auf militärische
Sperrgebiete und Naturschutzgebiete. Der Bereich um Chamonix ist
beispielsweise während der Sommermonate für Gleitschirme und Drachen
gesperrt.
Schweiz: In den einzelnen Fluggebieten gibt es sehr viele spezielle
Auflagen. Z.B. in Sachen Naturschutz und Militär. Immer vor Ort
erkundigen, was geht und was nicht geht. Bsp: Interlaken: Bestimmte
Bereiche sind Tabu für Flieger, da Flugplätze vom Militär genutzt
werden.
Österreich: Hier gibt es sowas ähnliches wie eine Allgemeinverfügung.
Gem. Paragleiter Erlass sollen die Landeshauptmänner Außenstarts und
Außenlandungen dulden. Voraussetzung: Grundeigentümer stimmt zu. Manche
Nationalparke dürfen nicht überflogen werden.
Eine Sammlung von den schönsten Fluggebieten in den Alpenländern
findest Du auf den Alpenkarten (Fluggebiete der Alpen) mit kurzer
Beschreibung der Gebiete. Erhältlich im DHV Shop (Telefon oder
Internet:
www.dhv.de ).
Gerne stehen wir Dir auch für persönliche Auskünfte zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb