Der DHV hat auf allen seinen Drucksorten und unzähligen Stellen auf seiner Webseite über viele Jahre behauptet, er wäre
Beauftrager der Österreichischen Luftfahrtbehörde.

Wir haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass der DHV kein Beauftragter der österreichischen Luftfahrtbehörde ist und auch nicht sein kann.

Die Gründung des DHV/OeAeC Technikreferates war somit rechtswidrig.

Die dort gesetzten behördlichen Akte hätten vom Österr. Aeroclub als Beauftragten gesetzt werden müssen. Da diese Akte aber vom DHV/OeAeC-Technikreferat gesetzt worden sind, also von einer Nichtbehörde,sind diese Akte ungültig.

Sowohl Klaus Tänzler als auch Hannes Weininger vom DHV haben diese nicht gegebene "Beauftragtenstellung" des DHV mit Vehemenz behauptet und verteidigt. Es hat Jahre gedauert, bis man sich der Rechtswidrigkeit dieser "Beauftragung" bewusst geworden ist und hat nun (Februar 2008) diesen rechtswidrigen Zustand beendet.

Hier das Schreiben, mit dem der rechtswidrige Kooperationsvertrag zwischen DHV und OeAeC mit sofortiger Wirkung gekündigt wird.
Auf dieses Schreiben und die darin vom Präsidenten des OeAeC, Alois Roppert, getätigten unwahren Behauptungen wird hier gesondert eingeangen.

Dieser Kooperationsvertrag hat zur Gründung des DHV/OeAeC-Technikreferates geführt, das dann faktisch behördliche Tätigkeit ausgeübt hat. Diese behördliche Tätigkeit, zu der auch die Ausstellung von Musteranerkennungsscheinen gehört, hätte nach geltender Rechtslage aber nur von einer österreichischen Behörde ausgeübt werden dürfen.

Diese Behörde ist die mit Bundesgesetzblatt Nr. 394/1994 beauftragte Behörde - der OeAeC und nicht der DHV.

Mit oben genanntem Schreiben wurde der DHV aufgefordert, sein ihm nicht zustehendes Amtskäppchen des "Beauftragten der österreichischen Luftfahrtbehörde" abzunehmen und diese unrichtigen Behauptungen von seinen Geschäftspapieren und auf allen Webseiten sofort zu entfernen.

Vor allem die Rechtsfolgen dieser jahrelangen (seit 1996) rechtlich nicht gedeckten aber faktisch ausgeübten Tätigkeit des DHV als "Beauftragter der österreichischen Luftfahrtbehörde" und die durch das rechtswidrige DHV/OeAeC-Technikreferat rechtswidrig gesetzten Rechtsakte sind sehr vielfältig und wurden vom FFM untersucht.

RECHTSFOLGEN:

Da der DHV als nicht Beauftragter (also als Nichtbehörde) behördliche Akte gesetzt hat, sind diese Akte absolut nichtig.

Das heißt, alle seit Bestehen des OeAeC/DHV-Technikreferates ausgestellten Musteranerkennungsscheine sind ungültig. Daraus folgt, dass alle diese Geräte in Österreich nicht rechtskonform zugelassen sind und somit nicht rechtskonform betrieben werden können.

Das heißt weiters, dass man im Schadensfall von der Pflichthaftpflichtversicherung mit Regressforderungen konfrontiert werden kann, weil der Versicherungsschutz nur dann gewährleistet ist, wenn das Gerät den gesetzlichen Zulassungsbedingungen entspricht.

Die übertriebene Bürokratisierung der Fliegerei zeigt jetzt auch hier ihr Gesicht.

Die Regelungswut und die Gier zur Übernahme von Kompetenzen kann den DHV und den OeAeC vor große Haftungsprobleme stellen. Dabei ginge also so einfach. In der Schweiz genügte ein Satz diesen Rechtswirrwar erst gar nicht aufkommen zu lassen. In der Rechtsnorm ist festgeschrieben:"Die Lufttüchtigkeit wird nicht geprüft"

Das heißt, in der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Muster-, Einzel-, Breiten- und Sonderlufttüchtigkeitszeugnisse und sonstigen Papierkram.

Eine weitere Rechtsfolge ist, dass die von den Herstellern an den DHV bezahlten Beträge (für die Ausstellung der Musteranerkennungsscheine) zurückgefordert werden können. Für jeden Musteranerkennungsschein hat der DHV 55,-- Euro kassiert, für jedes Modell und für jede Größe. Somit haben die Hersteller seit 1996 einige tausend Euro für ein wertloses Stück Papier ausgeben müssen.


REAKTIONEN

Der DHV will nicht, dass das von ihm in Zusammenarbeit mit dem Österr. Aeroclub ausgelöste Rechtswirrwarr bekannt wird. Klammheimlich wurden inzwischen auch alle Hinweise auf die rechtlich nicht gegebene Beauftragtenstellung des DHV von allen Geschäftspapieren und Webseiten entfernt.

Es ist nichts mehr von einem "Beauftragten der Österr. Luffahrtbehörde" und nichts mehr von einem DHV/OeAeC-Technikreferat zu sehen.

Martin Jursa, der schon damals verantwortliche Leiter des Referates Technik im OeAeC nimmt im DHV-Forum Stellung und bestätigt damit obige Darstellung.
(Diese "Stellungnahme" offenbart einige interessante Hintergründe auf die zur gegebenen Zeit noch gesondert eingegangen wird.)

Er schreibt:
...dass in all den Jahren im Namen, mit Wissen und mit Billigung des OeAeC öffentliche Urkunden und Bescheide [durch den DHV] ausgestellt worden sind.

Dass diese behördlichen Akte rechtlich ungültig sind, ist kein bloß "formelles" Problem. Eine Nichtbehörde kann keine behördlichen Akte vornehmen.

Martin Jursa als schon damals verantwortlicher "Leiter für die österreichischen Agenden" hat nichts gegen die unwahre Behauptung des DHV, er - der DHV - wäre Beauftragter der Österreichischen Luftfahrtbehörde unternommen. Er bestätigt sogar die mit seinem Wissen und Billigung erfolgte Vornahme behördlicher Akte, ja sogar von Bescheiden durch den DHV.

Diese Akte sind nichtig, die durch den DHV ausgestellten Musteranerkennungsscheine sind ungültig.

Der DHV behauptet, die Auflösung des DHV/OeAeC Technikreferates, in dem er sich als "Beauftragter der Österreichischen Luftfahrtbehörde" aufgespielt hat, wäre auf eine jetzt (Februar 2008) geänderte Rechtslage zurückzuführen.
Diese Behauptung ist unrichtig, weil die Rechtslage sich nicht geändert hat, sondern schon seit Jahren unverändert vorschreibt, dass der OeAeC und nicht der DHV für Österreich Musterprüfungen anzuerkennen hat.

Martin Jursa widerspricht dem Präsidenten des OeAeC und dem DHV indem er sagt:
Die Rechtslage selbst hat sich nicht so geändert, geändert hat sich vor allem die in Österreich "gefühlte Rechtslage".

Was eine "gefühlte Rechtslage" ist, die nach ihrer Änderung zur Auflösung des DHV/OeAeC-Referates führen kann, wird wohl ein ewiges Geheimnis des Martin Jursa bleiben.

Der behördliche Akt der Musterzulassung und die Anerkennung ausländischer Musterprüfungen hätte schon immer vom OeAeC in Österreich vollzogen werden müssen.

2008-08-22
Die Rechtsfolgen der rechtswidrigen "Vollziehung" durch das frühere DHV/OeAeC-Technikreferat sind dem OeAeC FAA inzwischen auch bewusst geworden, weshalb Willibald Stocker, der Leiter der Technik HG/PG im OeAeC FAA als beauftragte Behörde, 2008-08-16 auf das generelle Flugverbot für HG/PG in ganz Österreich hingewiesen hat.
Details dazu gibt es hier zu lesen!

Ein weiteres bürokratisches Sinnlospapier, das österreichische Sonderlufttüchtigkeitszeugnis für Tandem wird hier vorgestellt.

W.K.
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