2009-11-08

Wie hier schon an mehreren Stellen berichtet, treiben Überregulierung und Amtskapperl seltsame Blüten. Bei der Zulassung von Hänge- und Paragleitern zeigt sich neuerlich, dass der Österr. Aeroclub seinen Aufgaben als Beauftragter nicht ordnungsgemäß nachkommt, er ist sogar regelrecht überfordert.
Über die rechtsungültige Zulassung von HG/PG, durch das ominöse und inzwischen deshalb auf ministeriellen Druck aufgelöste DHV/ÖAeC-Technikreferat des DHV in Gmünd, wurde hier in mehreren Artikel berichtet

Auch die Durchführung der Verwaltungsverfahren für die Zulassung aller HG/PG wurde auf den Aeroclub übertragen. Hier das Zitat aus § 1 der Übertragungsverordnung:
15. Musterprüfung von mehrsitzigen Fallschirmen, Hänge- und Paragleitern sowie motorisierten Hänge- und Paragleitern (§ 32 ZLLV 2005)

Und hier der § 32 ZLLV
§ 32(1) Für ein Luftfahrzeug, mit Ausnahme einsitziger Fallschirme, ist bei der zuständigen Behörde von einem gemäß § 53 Abs. 1 oder Abs. 2 bewilligten Entwicklungsbetrieb zur Feststellung der Lufttüchtigkeit die Durchführung eine Musterprüfung zu beantragen, wenn es nicht nachweislich einem bereits mustergeprüften Ursprungsmuster nachgebaut worden ist. Die Musterprüfung hat erforderlichenfalls eine Erprobung sowie auch eine Prüfung aller Bestandteile zu umfassen.

Die Erprobung und Prüfung der Bestandteile bei Nichtmotorisierten wurde von DHV (inzwischen gibt es zusätzliche Prüfstellen)vorgenommen.
Die Ausstellung der Musteranerkennungsscheine wurde ebenfalls vom aufgelösten DHV/ÖAeC-Technikreferat gemacht. Diese Verwaltungsakte waren aber dem ÖAeC übertragen, weshalb diese Akte rechtsungültig waren und das DHV/ÖAeC-Technikreferat aufgelöst werden musste.

Seit 2 Jahren bemüht sich der Aeroclub nun, mehr schlecht als recht, die Beurkundung der Lufttüchtigkeit für motorisierte Hänge- und Paragleiter mit einer eigenen Abteilung zu erledigen, obwohl ihm diese Aufgaben schon mit 31. Mai 2006 per Verordnung übertragen worden sind und er diese Aufgaben somit seit 1. Juni 2006 hätte erledigen sollen. Hier diese
Verordnung.

Ein Organisationshandbuch für mot. HG/PG, in dem die damit beauftragten Organwalter (Stocker, Girstmair & Co.) angeführt sind, wurde aber erst im Dezember 2007, also eineinhalb Jahre später dem Minister vorgelegt. Hier dieses Organisationshandbuch.

Dass der Aeroclub für alle ihm übertragenen Aufgaben dem Minister aber einen Organisations*plan* mit den für alle Verantwortungsbereiche zeichnungsberechtigten Personen samt ihrer fachlichen Qualifikation vorlegen hätte müssen, stand aber schon in der Übertragungsverordnung von 1994 (!), die hier zu lesen ist, siehe Seite 5 § 8. Das sind nun ganze 15 Jahre!

Der ÖAeC hat für die gesamte Sektion HG/PG diesen Organisationsplan bis heute nicht gemacht, obwohl der Aeroclub alle hier angesprochenen Verordnungen zur Begutachtung erhalten hat. Für die Abteilung mot. HG/PG gibt es nur oben erwähntes Organisationshandbuch, dass die in der Verordnung gestellten Voraussetzungen aber nicht erfüllt.

Darin dürfte auch der Grund liegen, warum sich viele Piloten und Hersteller und Händler bei behördlichen Anfragen an den ÖAeC sehr schlecht betreut und im Kreis geschickt vorkommen. So versuche ich z.B. seit über einem Jahr beim Stellvertetenden Leiter der Abteilung HG/PG, Bruno Girstmair, für zwei Geräte, die ich bei ihm gekauft habe die von der ZLLV vorgeschrieben Pickerl und Papiere zu bekommen. Ich bekomme von ihm keine Antwort, sein Anwalt schreibt meinem Anwalt, den ich nach Monaten einschalten musste kürzlich wieder, er hätte von Girstmair auch noch keine Antwort. Hier das Anwaltsschreiben. Bruno Girstmair hat mir aber zwei Geräte verkauft, die nicht den Anforderungen der ZLLV entsprechen. Auf seine behördliche Organwalterfunktion bei Zulassungen angesprochen reagiert Girstmair überhaupt nicht. Na, Hauptsache verkauft und der Walter wird mich schon nicht verklagen, wird er sich wohl denken. Weil es ja ohnehin egal ist ob die Pickerl und Papiere alle da sind. Tausende Geräte in Österreich haben die nicht und nichts passiert. Warum schafft man es dann nicht bei der neuen ZLLV auf diese Papiere überhaupt zu verzichten?
Dort stehen noch mehr "benötigte" Unsinnpapiere drinnen als bisher. Ich werde nach Veröffentlichung der ZLLV darüber berichten.

Im Ministerium scheint man das all die Jahre bis heute nicht bemerkt zu haben. Was ist da mit der Aufsichtspflicht des (inzwischen sind es 13) Ministers? Nachdem das alles aber ohnehin niemandem gefehlt hat, zeigt sich, dass das ganze Paragrafengedröhne sowieso überflüssig war und man über Jahre weder die Organisation noch den Organisationsplan gebraucht hat.
Bleibt also jahrelange Tätigkeit von Beamten im Ministerium um irgendwelche Verordnungen zu schreiben, die dann ohnehin nicht eingehalten werden (müssen?) und wie die Praxis zeigt, auch überflüssig waren. Da stecken einige Anregungen für eine Verwaltungsreform durch die Abschaffung von überflüssigen Regeln drinnen. Das Geld, das man sich mit dem Entfall solch unsinniger Verwaltungstätigkeit erspart, könnte gerade jetzt in der Krise, sinnvoller besser eingesetzt werden.

In der Schweiz hat man eine vom Bürokratismus befreite Lösung gefunden.
Ein Lob den Schweizern! In Österreich wird weiters an der Beibehaltung von Regeln gebastelt, die sich über Jahre ohnehin alleine schon dadurch, dass sie nicht eingehalten worden sind als überflüssig erwiesen haben. Regeln, die sich in anderen Ländern ebenfalls längst als überflüssig herausgestellt haben und die auch hier in Österreich nicht das Geringste zur immer wieder strapazierten "Sicherheit der Luftfahrt" beitragen konnten und können.

Eine völlige Überarbeitung der Regeln für die Gerätezulassung in Österreich wäre notwendig gewesen und hätte sich mit der anstehenden Änderung der ZLLV auch angeboten. Die neue ZLLV wird diese Unstimmigkeiten nicht beseitigen. Meine Mitarbeit zusammen mit der PMA an einer neuen ZLLV wurde vom Aeroclub abgelehnt. Der Artikel zu dieser Ablehnung ist hier zu lesen.

Nicht nur bei den Motorisierten sondern auch bei den Motorlosen wird die neue ZLLV alles andere als die vom ÖAeC immer wieder behauptete Entbürokratisierung bringen. Es wird bei den Motorlosen sogar mehr Bürokratismus und mehr Papierkram als bisher geben.

Die immer wieder aufgestellte Behauptung des ÖAeC, durch die neue ZLLV würden Verwaltungskosten eingespart ist nicht richtig. Weil etwas, das man bisher ohnehin nicht gemacht hat, nur deshalb, weil man es jetzt nicht mehr machen muss, keine Einsparungen bringen kann.

Auch das Ministerium behauptet, durch die neue ZLLV würden Einsparungen für die Kommunen entstehen. Den Bericht dazu kann man hier lesen.
Die Kommunen können nichts einsparen, weil die Verwaltungstätigkeit der Österr. Aeroclub machen hätte müssen und nicht die Kommunen. Was man ohnehin nie gemacht hat, kann auch nichts einsparen, wenn man es auch weiterhin nicht machen muss.

Dass der Aeroclub nichts einspart (und schon gar nicht die Piloten), liegt daran, weil der Aeroclub diese Behördentätigkeit, wie oben geschildert ja auch nie gemacht hat.

Die am Anfang des Artikels beschriebene Beschäftigung der Verwaltung mit Sinnlosregeln, die dann ohnehin durch den Beauftragten nicht eingehalten werden(können), sollte endlich ein Ende haben. Dass sich im Österreichischen Aeroclub Leute finden, die ihre Beschäftigung mit Sinnlosregeln als "Ehrenamt" bezeichnen ist ein Hohn für die wirklich ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände von wirklich gemeinnützigen Vereinen. Die leisten die wirkliche Arbeit für die Fliegerei, nicht sich wichtig machende Bürokraten, die hier bei der neuen ZLLV von einem "grandiosen Erfolg" sprechen.

Hier ist ein bisschen Selbstlob angebracht Paragleiterclub Luftikus

Das FFM wird als Entbürokratisierungsinitiative weiter zu diesen Dingen berichten.

W.K.
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