2009-09-30 Update 2009-10-02
Der Begutachtungsentwurf der ZLLV 2009 scheint unverändert zur Notifikation an die EU gesandt worden zu sein.
Sollte die neue ZLLV danach so wie im Begutachtungsentwurf vorgesehen in Kraft treten, ist das ein neuerlicher Beweis der Unfähigkeit aller damit befassten Personen im Ministerium und im ÖAeC, samt den schon im Vorfeld tätigen "Ehrenamtlichen" die an diesem Entwurf gearbeitet haben. Ehrenamtlich unter Anführungszeichen deshalb, weil sich ein Dr. Martin Jursa für seinen ersten - inzwischen völlig verschwundenen - Entwurf in winkelschreiberischer Manier ein sattes Honorar von den Flugschulen und Herstellern bezahlen ließ. Wir berichteten hier.
Auf die neue ZLLV wird nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hier noch ausführlich eingegangen werden müssen.
Vorweg beschäftigt sich dieser Artikel deshalb nur mit den Materialien zur ZLLV 2009, die in wesentlichen Passagen zeigen, dass man hier Unsinniges zu erklären versucht und dabei nicht davor zurückschreckt weiterhin Unwahrheiten zu verbreiten.
Diese begleitenden Materialien stammen aus dem Ministerium und sollen der Ermittlung und Erklärung des Inhalts einer Regelung dienen.
Nun zu einigen Passagen aus diesen Materialien:
Dort schreibt das Ministerium im Vorblatt, Zitat:
| Problem:
Im Bereich der Fallschirme sowie Hänge- und Paragleiter hat sich in der praktischen Vollziehung gezeigt, dass die gemäß der bisherigen Rechtslage erforderlichen behördlichen Muster-, Stück- und Nachprüfungen sowohl auf Seiten der zuständigen Behörde als auch bei den Haltern auf große Schwierigkeiten gestoßen sind und somit als nicht sachgerecht angesehen werden müssen. |
Das ist eine sehr beschönigende Umschreibung dafür, dass man beim Österreichischen Aeroclub über Jahre den gesetzlichen Auftrag ignoriert hat eine Organisation zu installieren, welche die seit vielen Jahren vorgesehenen Musterprüfungen Stückprüfungen und Nachprüfungen durchführt. Anstatt diese behördlichen Aufgaben als gesetzlich Beauftragter zu erledigen, hat man einem dubiosen und inzwischen aufgelösten DHV/ÖAeC-Technikreferat übertragen, wodurch diese Zulassungen rechtlich ungültig waren. Dass das Ministerium seine Aufsichtspflicht über viele Jahre hinweg gröblichst vernachlässigt hat wurde hier im FFM schon an mehreren Stellen berichtet.
Die in den Materialien angesprochenen "großen Schwierigkeiten" lagen also vielmehr in der Unfähigkeit des Aeroclubs gesetzeskonform zu vollziehen und bei den Haltern darin, dass sie eigentlich mit rechtlich nicht zugelassenen Geräten geflogen sind und bis heute noch fliegen und das Ministerium diesen Missstand über Jahre durch Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht nicht erkannt hat.
Weiters schreibt das Ministerium, Zitat:
| Ziel:
Einführung von sachgerechteren neuen Regelungen, die der internationalen Praxis im Bereich der technisch zulässigen Verwendung von Fallschirmen, Hänge- und Paragleitern entsprechen und das Interesse der Sicherheit der Luftfahrt dennoch wahren. |
Man bestätigt hiermit, dass die über Jahre geltenden Regelungen nicht sachgerecht waren, also man bestätigt, dass sie nicht dem Artikel 7 unserer Bundesverfassung entsprochen haben.
Eine "internationale Praxis" im Bereich der technisch zulässigen Verwendung von Fallschirmen, Hänge- und Paragleitern gibt es nicht, vielmehr wird mit der neuen ZLLV 2009 eine völlig neue und in keinem Staat der Welt bisher angewandte Praxis eingeführt.
Weiters werden die an sich nichtssagenden Schlagworte "das Interesse der Sicherheit der Luftfahrt [...] wahren" verwendet. Das ist nicht ausreichend, weil nur solche Regeln eingeführt werden dürfen, die geeignet sind eine konkrete Gefahr zu verhindern oder zu vermindern. Welche Gefahren können das sein, wenn man über viele Jahre keine der bestehenden Regeln vollzogen hat und sich trotzdem keine Gefahren, Unfälle oder Risiken verwirklicht haben? Die Regeln waren also erwiesener Maßen schlicht überflüssig und daher auch nicht sachgerecht. Es gibt daher auch keine sachlichen Gründe für die Einführung neuer Regeln.
Weiters schreibt das Ministerium, Zitat:
| Alternativen:
Keine, da bei Beibehaltung der bestehenden Regelungen die Schwierigkeiten in der praktischen Vollziehung bei Fallschirmen sowie Hänge- und Paragleitern verlängert würden und dies weder sachgerecht noch sinnvoll erscheint. |
Welche Schwierigkeiten? Es gab keine Schwierigkeiten, es wurde nur etwas nicht vollzogen was keinem gefehlt hat, also überflüssig wie ein Kropf war. Es hat sich auch nicht herausgestellt, dass neue oder andere Regeln notwendig sind um "die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten" oder irgendwelche in den vergangenen Jahren aufgetretenen Gefahren zu verhindern. Es werden also Regeln um der Regeln willen erlassen, reine Beschäftigungtherapie und Wichtigmacherei auf Kosten des Steuerzahlers. Und ja, es war weder sachgerecht noch sinnvoll viele Jahre diese Regeln in der ZLLV zu schleppen und sie erst recht in der Novelle 2005 neuerlich zu erlassen. Das damalige Begutachtungsverfahren im Jahr 2005 wurde von den Verantwortlichen im ÖAeC völlig ignoriert, sonst hätte die Sinnlosigkeit dieser Regeln spätestens schon damals auffallen müssen.
Und zum Abschluss, das Ministerium schreibt, Zitat:
| Alternativen: Keine |
Es gäbe sehr wohl eine Alternative, nämlich die völlige Deregulierung des Bereichs Hänge- und Paragleiter im Rahmen der ZLLV wie in vielen anderen Ländern längst üblich.
Besonders dreist sind diese Behauptungen in den Materialien, Zitat
| Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
- Finanzielle Auswirkungen Für die Gebietskörperschaften ist durch die vorgeschlagenen Änderungen mit Einsparungen zu rechnen, da behördliche Aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeitsprüfung für [...] Hänge- und Paragleitern sowie teilweise für motorisierte Hänge- und Paragleiter entfallen sollen. |
Keine der drei Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) war aber bisher im Rahmen der ZLLV mit der Erledigung behördlicher Aufgaben für Hänge- und Paragleiter oder motorisierte Hänge- und Paragleiter tatsächlich beschäftigt. Keine österreichische Behörde hat all die Jahre behördliche Aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeitsprüfung für HG/PG vorgenommen, daher können sie auch nicht "entfallen".
Diese Aufgaben hätten breits seit 1994(!) vom ÖAeC übernommen werden müssen. Hier die entsprechende Verordnung (394. Verordnung auf der 4. Seite des Bundesgesetzblattes).
Tatsächlich wurden die Musterprüfungen aber vom DHV vorgenommen, die Ausstellung der Musteranerkennungsscheine erfolgte daher in rechtswidriger Weise durch das inzwischen aufgelöste DHV/ÖAeC-Technikreferat.
Also musste von keiner österreichischen Gebietskörperschaft für Gerätezulassungen ein finanzieller Aufwand getätigt werden. Folglich gibt es auch keine Einsparungen mit denen durch eine neue ZLLV bei einer Gebietskörperschaft "zu rechnen" wäre. Es ist mehr als kühn, nämlich schlicht unwahr hier von zu erwartenden "Einsparungen" zu reden. Die einzigen Ausgaben die jetzt anfallen sind die, die daraus entstehen, dass man mit derartigen unsinnigen Schreibereien und dem Verfassen solcher Geschichterln Ministerialbeamte beschäftigt hat. Dass man mit mehreren sinnlosen Novellen der ZLLV, die dann vom Aeroclub doch nicht eingehalten worden ist, über mehrere Jahre Beamte beschäftigt hat, das hätte man sich jedenfalls bei der Gebietskörperschaft Bund sparen können.
Wenn bereits in den Materialien zu einer Verordnung derart unsinniges zu lesen ist, kann nicht erwartet werden, dass die Verordnung, die ja auf den logischen Schlüssen der Materialien begründet sein sollte, vernünftiger ausfällt.
Details zur neuen ZLLV folgen hier nach Kundmachung.
W.K.
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