2009-06-20 updates werden am Ende angefügt

In der Ausgabe 2009 Heft 7 Seite 52 des Magazins "Thermik" stellt sich Ralf Münch in einem Bericht zu Wasserlandungen als "Vorsitzender des Gleitschirmclubs freiflieger.eu" vor. Es gibt jedoch keinen solchen Verein. Bei der Webseite
www.freiflieger.eu handelt es sich um einen kommerziellen Auftritt eines Unternehmens, das u.a. auch Sicherheitstrainings für den Sky-Club Austria des Walter Schrempf anbietet.

Dies ist besonders interessant, wenn man bedenkt, dass der Bericht im "Thermik" auf den tödlichen Unfall bei einem von Walter Schrempf veranstalteten Sicherheitstraining eingeht. Der Artikel im "Thermik" ist ähnlich wie der beschönigende Unfallbericht des Karl Slezak aufgebaut.

Ein "Dirk Vincken" schreibt im Magazin "Thermik":
Trotz aller professionellen Vorsichtsmaßnahmen des Sky Club Austria schluckte der Pilot zu viel Wasser und ging unter. Für den Asthmakranken, der seine Krankheit wohl unterschätzt und zuvor auch nicht erwähnt hatte, kam jede Hilfe zu spät.

Dass trotz professioneller Vorsichtsmaßnahmen des Sky Club Austria der gewasserte Pilot dann zu viel Wasser schluckt, ist ja wohl Schuld des Piloten. Gehts noch, Herr Vincken?

Wie es um die in diesem Artikel genannten "professionellen Vorsichtsmaßnahmen des Sky Club Austria" tatsächlich bestellt war, kann man sogar im beschönigenden Unfallbericht des Karl Slezak nachlesen. Die übrigen am Sicherheitstraining teilnehmenden Clubkameraden des verstorbenen Piloten erklären eidesstattlich jedoch noch wesentlich gravierendere Nachlässigkeiten des Veranstalters. Seriöse Recherche und Berichterstattung sieht anders aus, Herr Vincken!

Der Artikel liest sich wie eine Werbeeinschaltung des Sky Club Austria und der Vertriebsfirma freiflieger.eu, die ja passend dazu eine neue Auftriebshilfe für 168 Euro anbietet (Seite 53 rechts unten). Hier das Impressum auf der Webseite von freiflieger.eu.

Von einem Verein oder einem Gleitschirmclub mit dem Namen freiflieger.eu, dessen Vorsitzender Herr Münch sein soll, ist hier nichts zu sehen. Auch die Vereinsdatenbank des DHV kennt keinen solchen Verein.

"freiflieger.eu" ist eine Vertriebsfirma, die eng mit dem Sky Club Austria zusammenarbeitet. § 5 UWG untersagt zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse. Der Auftritt des Herrn Münch als "Vorsitzender" eines nicht existenten "Gleitschirmclubs freiflieger.eu" ist zur Irreführung geeignet.

Der Artikel im Magazin "Thermik" dient ausschließlich dem Marketing beider Unternehmen, und dem Verkauf der neuen "Auftriebshilfe" des Ralf Münch. Die Leser des Magazins "Thermik" haben Anspruch auf eine klare Trennung von redaktionellen Beiträgen und Werbung.

Die Darstellung des tödlichen Unfalls ist ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und der damals beim Sicherheitstraining anwesenden Piloten. Die Geschmacklosigkeit, in diesem Artikel ein Bild mit der Bergung einer Pilotin zu zeigen, ist wohl kaum zu überbieten. Der Kommentar zum Bild ist eine Verhöhnung und Pietätlosigkeit gegenüber einem ertrunkenen Fliegerkameraden.

Update 2009-08-05

Norbert Aprissnig, Chefredakteur und Herausgeber des Magazins "Thermik", schreibt in der Ausgabe 8-09 zu obigem Artikel eine eine wässrige Entschuldigung die nicht unkommentiert bleiben kann.

Er schreibt, dass Dirk Vincken nur "in einer Nebenbemerkung" auf den tödlichen Unfall eingegangen wäre.

Das ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass Dirk Vincken nicht eine Nebenbemerkung macht, sondern vier Sätze schreibt in denen er es schafft 11 (!) Tatsachenbehauptungen zum Unfall aufzustellen, die teilweise haarsträubend sind.

Aprissnig schreibt weiters, Zitat:
Da dieser Unfall noch Teil eines schwebenden Verfahrens ist, dürfen und wollen wir den Sachverhalt des Unfalls nicht kommentieren


Zum "wollen":
Was sind dann die haarsträubenden Sachverhaltskommentare des Herrn Dirk Vincken die von Aprissnig selbst in seiner wässrigen Entschuldigung als "Darstellung des Unfallhergangs" bezeichnet werden?

Zum "dürfen":
Es wäre gut, wenn wenigstens der Herausgeber eines periodischen Druckwerkes um die Grenzen der journalistischen Freiheit Bescheid wüsste.

Da wir nicht in China sind: man darf auch über einen Unfall, der Gegenstand eines schwebenden Verfahrens ist, berichten. Seriöse Recherche wäre allerdings gut.

W.K.
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