2009-04-12 Updates werden jeweils am Ende angefügt
Am 2008-09-28 ereignete sich bei einem Sicherheitstraining am Hallstätter See ein tödlicher Unfall.
Jahrelang hat der DHV auf seiner Webseite die durch Karl Slezak verfassten Unfallberichte nicht öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur DHV-Mitgliedern dort Lesemöglichkeit gegeben. Dies steht im Widerspruch zum Selbstbild des DHV und zu seiner Behördenfunktion. Erst nach Protesten wurde der Sicherheitsbereich für alle zugänglich gemacht und der Unfallbericht des Karl Slezak zu diesem Unfall veröffentlicht.
Ein Unfallbericht sollte Ablauf und Ursachen eines Unfalls darstellen und damit die Möglichkeit geben, aus den gewonnenen Erkenntnissen künftig Unfälle zu vermeiden.
Wird diese Anforderung erfüllt? Karl Slezak schreibt:
| Zu dem tödlichen Unfall war es gekommen, weil der 61-Jährige Gleitschirmpilot nach der Wasserlandung ertrank. |
Das Ertrinken war Wirkung und nicht Ursache, wie das weil suggeriert. Er ertrank, weil das Rettungsboot nicht zur Stelle war und die Schwimmweste nicht funktionierte.
Alle Angaben im Bericht zur Flugpraxis, zum Alter des Piloten, zu seinen Gesundheitsbeschwerden (Asthma), zum Gleitschirmtyp, wie lange das Unternehmen besteht oder gar das am längsten bestehende in Europa ist, sind nur von Unterhaltungswert und haben mit dem Unfallgeschehen nichts zu tun. Ebenso dass Gleitschirm und Rettungsschirm in deutlicher Scherenstellung gesunken sind, ist nebensächlich.
Die wichtige Info über den Typ des verwendeten Gurtzeugs und des Protektors, der mit seinem Auftrieb den Kopf unter Wasser drücken kann, wird dagegen von Karl Slezak unterschlagen.
Dabei schreibt Karl Slezak bereits im Jahr 2002 in diesem Sicherheitshinweis:
| Ohne auftriebsstarken Rückenprotektor ist die Gefahr des Ertrinkens nach einer Wasserlandung wesentlich geringer. |
Die Lebensgefahr durch den Auftrieb der Protektoren und die Fangleinen des Gleitschirms im Wasser sind somit seit langem allgemein bekannt.
Karl Slezak schreibt unter "Unfalluntersuchung Flugausrüstung":
| Die Flugausrüstung hatte keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen. |
Wenn der Pilot einen auftriebsstarken Rückenprotektor verwendet hat, so konnte dieser Umstand sehr wohl einen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben.
Die übrigen Sicherheitshinweise sind Selbstverständlichkeiten und wurden von Karl Slezak in erwähntem Sicherheitshinweis beschrieben.
Folgendes liest sich, wie das Plädoyer des Strafverteidigers:
| Der betroffene Sicherheitstrainingsveranstalter ist das am längsten bestehende Unternehmen dieser Art in Europa. Die Sicherheitstrainings am Hallstätter See werden seit 1988 durchgeführt und seit Beginn von dem Trainingsleiter, der auch am Unfalltag die Piloten betreute, geleitet. Der Trainingsbetrieb ist nach Qualitätsmanagement-Maßstäben organisiert. In den 20 Jahren seit Bestehen des Trainingsbetriebs ist es bis zum Unfalltag noch zu keinem tödlichen Unfall gekommen. |
Ist das Werbung oder vorweggenommene Entlastung für Walter Schrempfs "Sky Club Austria"?
Dann müsste erklärt werden, wie es trotz "Qualitätsmanagement des Trainingsbetriebes" dazu kommen konnte, dass die Rettungsweste nicht funktionierte und ihre Funktion nicht überprüft wurde, das Rettungsboot zweckwidrig eingesetzt wurde, daher nicht einsatzbereit war und nicht mit entsprechendem Personal besetzt war, dass es keine Sicht- und vor allem keine Funkverbindung zum Rettungsboot gab.
Eine Verständigung per Funk muss (und kann) natürlich trotz Motorgeräusch des Rettungsbootes sichergestellt werden.
"Qualitätsmanagement" bedeutet schließlich, alle Arbeitsschritte zu dokumentieren und zu formalisieren und Mechanismen zu implementieren, die Abweichungen vom Soll aus regeln. Was also sagt die Dokumentation zur letzten Prüfung der Ausrüstung und zu den organisatorischen Abläufen eines Sicherheitstrainings? Gibt es die überhaupt?
Beim Sicherheitstraining über Wasser ist immer mit einer Wasserung zu rechnen und die Vorkehrungen sind darauf auszurichten. Schrempf wirbt mit "jeweils 2-3 geprüfte Wasserretter im Boot", im Unfallbericht liest man aber nur von einem Wasserretter in Ausbildung, also keinem einzigen geprüften.
Bemerkenswert ist auch, dass der Trainingsleiter von der nicht bestehenden Einsatzbereitschaft des Rettungsbootes nichts wusste. Die Bootsbesatzung hätte den Trainingsleiter von der "Taxifahrt" informieren müssen und dieser ankommende Funkspruch wäre beim Trainingsleiter auch nicht durch "Motorengeräusch" überdeckt worden.
Von seinem Standort hatte der Trainingsleiter keine freie Sicht auf den See im Bereich des Trainingsgebietes. Folglich ist das Trainingsgelände ungeeignet oder der Trainingsleiter hat einen falschen Standort gewählt. Zumindest muss der Trainingsleiter von sich aus regelmäßig über Funk die Einsatzbereitschaft des Bootes erfragen.
Karl Slezak schreibt:
| Der DHV wird die Erkenntnisse aus diesem Unfall in seine Anweisung für DHV-anerkannte Sicherheitstrainings einarbeiten. |
Es wirft ein schräges Licht auf den Wert der bisherigen "DHV-Anerkennung" und die Arbeitsweise des "Sicherheitsreferenten Karl Slezak", wenn diese Selbstverständlichkeiten nach einem tragischen Unfall und sechs Jahre nach oben erwähntem Sicherheitshinweis erst "eingearbeitet" werden müssen.
Neues zur am 23. April 2009 gemeldeten Einstellung des Verfahrens gegen den Veranstalter des Sicherheitstrainings am Hallstättersee, bei dem ein Pilot durch Ertrinken ums Leben gekommen ist.
Update 2009-04-23:
Das Verfahren wurde (angeblich schon im Dezember 2008) nach Prüfung der Anzeige und Akten gem. § 90 StPO eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine genügenden Gründe für die Einleitung eines Strafverfahrens gefunden hat.
Update 2009-05-12:
Die Witwe des Verstorbenen hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die bereits aktiv geworden ist.
Nach neuester Mitteilung der betreffenden Kanzlei wird in zivilrechtlicher Hinsicht derzeit mit der Haftpflichtversicherung des Veranstalters dieses Sicherheitstrainings wegen möglichen Schadenersatzansprüchen (Unterhalt, Schmerzengeld, Begräbniskosten usw.) verhandelt.
Ob die Staatswanwaltschaft in Österreich die Einstellung des Verfahrens gegen Walter Schrempf wieder aufheben wird, ist uns derzeit noch nicht bekannt.
nach oben