2008-12-01
Worauf ich hier und an anderen Stellen schon mehrmals hingewiesen habe, erfüllen die meisten unserer Geräte nicht die für eine Inbetriebnahme in Österreich von der ZLLV vorgeschriebenen Zulassungskriterien.
Dass das bei einigen Versicherungen im Schadensfall in Österreich zu Regressforderungen durch den Versicherer führen kann, wurde auch im Beitrag Versicherungen, Regress möglich veröffentlicht.
2008-11-13 veröffentlichte Willibald Stocker als Leiter der Technik HG/PG und somit als behördlicher Organwalter auf der offiziellen Aeroclub-Seite, dass es (neuerlich?) zu solchen Regressforderungen gekommen ist, weil das Gerät nicht mit der von der ZLLV vorgeschriebenen österreichischen Stückprüfplakette ausgestattet war.
Stocker schreibt dort:
| Die von wem auch immer gedruckten und verwendeten Stückprüfplaketten haben keinen behördlichen Charakter und sind unter anderem bei Schadenersatzforderungen ein Muster ohne Wert, bzw. die Versicherung ist, wie schon in der Vergangenheit vorgekommen, leistungsfrei !!!!! |
Die ursprünglich für diesen Herbst 2008 versprochene Änderung der ZLLV wird sich nach neuesten Meldungen bis zur Herbst 2009 verzögern. Das bedeutet, dass man bei vielen Versicherern bis dahin weiter der Gefahr von Regressforderungen ausgesetzt sein kann.
Es gibt also derzeit noch keinen Grund zum Jubeln, weil die Entbürokratisierung noch nicht umgesetzt ist und das Risiko somit weiter besteht. Es gibt auch keinem Grund für Selbstlob des OeAeC, weil der Aeroclub ja immerhin seit 1994, solange ist die geltende ZLLV schon in Kraft, es nicht geschafft hat für eine rechtskonforme Zulassung unserer Geräte zu sorgen. Das hat nun für mindestens einen Piloten zu Regressforderungen geführt.
W.K.
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