Der ÖAeC hat die fällige Nachprüfung für einen Gleitschirm verweigert, der nur die Musterprüfung des "DHV/ÖAeC-Technikreferates" aus Deutschland hat, nicht jedoch die seit vielen Jahren vorgeschriebene österreichische Zulassung. Hier die
Ablehnung des ÖAeC.

Damit erweist sich die letzte Fassung der sich widersprechenden Aussagen des ÖAeC, die auch vom DHV verbreitet wird ("Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an.") auch im Praxistest als falsch.

Dass ein "DHV/ÖAeC-Technikreferat" samt seinen Musterprüfungen in Österreich keine rechtliche Bedeutung hat, schreibt Walter Kepplinger ja schon seit Jahren.

Werner Holtfreter

Zur Erklärung:

Der Aeroclub hat mit meinem Antrag vom 13. August 2008 den vom DHV/OeAeC-Technikreferat ausgestellten Musteranerkennungsschein für mein Gerät erhalten.
Dieser Musteranerkennungsschein wurde vom inzwischen aufgelösten DHV/OeAeC-Technikreferat ausgestellt und ist daher ungültig.

Obwohl der Österr. Aeroclub auf verschiedenen Webseiten behauptet, diese Zulassungen gehören dem Rechtsbestand an, beweist das nun von mir eingeleitete behördliche Verfahren, dass diese Musterannerkennungen ungültig sind.

Dass sich der DHV auf diesem Musteranerkennungsschein als "ausstellende Behörde" bezeichnet ist lächerlich. Der DHV ist keine Behörde (auch nicht in Deutschland) und er kann keine per Verordnung an den Österr. Aeroclub übertragene behördliche Tätigkeit ausüben. Siehe dazu auch Ende des DHV/OeAeC-Technikreferates.

Ein jetzt geforderter "ÖAeC - Musterzulassungsschein" wurde bisher für kein einziges Gerät ausgestellt. Der oben erwähnte Musteranerkennungsschein wurde vom Aeroclub nicht akzeptiert weil er, wie hier beschrieben, rechtlich ungültig ist.

Damit ist auch das vom Präsidenten Roppert an alle Vereine versandte Schreiben als Falschmeldung entlarvt.

Unsere Geräte sind nicht rechtsgültig zugelassen und haben zusätzlich auch keine Stückprüfung und keine rechtsgültige Stückprüfplakette.

Willibald Stockers (inzwischen gelöschte) Info war (ist) also richtig.

Derzeit darf kein Gerät in Betrieb genommen werden, weil der Österr. Aeroclub gemeinsam mit dem DHV nicht fähig war, rechtsgültige Zulassungen zu Stande zu bringen und es nicht geschafft hat Stückprüfungen durchzuführen und Stückprüfplaketten zu vergeben.

Der Aeroclub weiß spätestens seit Herbst 2007 von der Rechtswidrigkeit des früheren DHV/OeAeC-Technikreferates und den von diesem Referat herausgegebenen untauglichen "behördlichen" Akten.

Erster Referatsleiter war dort 1996 Dr. Martin Jursa unter dessen Verantwortung bereits die ersten ungültigen "Zulassungen" erfolgt sind.

Hier noch ein Satz aus einer offiziellen Information des Aeroclub, die an alle Vereine, Flugschulen, Händler und Hersteller versendet worden ist. Zitat:
Dies dient letztendlich auch zum Schutz des Piloten, welcher sich verständlicherweise darauf verlässt, dass das Produkt welches er kauft / verwendet, auch den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Dieser Schutz gebührt uns Piloten seit Geltung der ZLLV, also seit 1995 und Dr. Martin Jursa hätte bereits 1996, als erster verantwortlicher Referatsleiter dieses ominösen "DHV/OeAeC- Technikreferates", für eine rechtskonforme Zulassung der dort geprüften Geräte sorgen müssen.

W.K.
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