2008-08-24
Hier die Rechtslage zum Flugverbot in Österreich für Ausländer.
Die österreichischen Rechtsnormen gelten in Österreich natürlich auch für Ausländer.
Für Ausländer und natürlich auch deutsche Piloten mit vom DHV geprüften Geräten gilt folgendes, so benötigen sie jedenfalls für ihr Gerät zum Betrieb in Österreich:
1. eine vom Österr. Aeroclub FAA anerkannte ausländische Musterprüfung und
2. einen dazu vom Österr. Aeroclub FAA ausgestellten Musteranerkennungsschein
3. eine vom Österreichischen Aeroklub durchgeführte Stückprüfung und
4. eine vom Österr. Aeroclub ausgestellte Stückprüfplakette.
Diese Anerkennung ausländischer Musterprüfungen ist auch gemäß der Übertragungsverordnung § 1 Z 15 vorgeschrieben und vom Österr. Aeroclub ist bei Anerkennung der ausländischen Musterprüfung ein Musteranerkennungsschein auszustellen.
Dieser Musteranerkennungsschein kann natürlich nicht von einem DHV/OeAeC-Technikreferat in Deutschland ausgestellt werden. Das hat das Ministerium ja durch den Zwang zur Auflösung dieses Referates klargestellt.
Die bis 2008-07-01 ausgestellten Musteranerkennungsscheine wurden jedoch vom rechtswidrig installierten und deshalb auf Drängen des BMVIT aufgelösten DHV/OeAeC Technikreferat ausgestellt und nicht vom Österreichischen Aeroclub FAA - sie sind daher ungültig.
Dass die vom DHV/OeAeC-Technikreferat ausgestellten Musteranerkennungsscheine von einer "Nichtbehörde" ausgestellt und daher ungültig sind, geht auch aus dem Aufkündigungsschreiben des OeAeC-Präsidenten Roppert hervor.
Selbst wenn man sie dem Österr. Aeroclub FAA zurechnen würde bleiben sie dennoch ungültig, weil sie nicht die Mindesterfordernissse des § 18 AVG erfüllen. Sie sind absolut nichtig und ein rechtliches Nullum.
Alle ausländischen Piloten mit Geräten die nur eine vom DHV/OeAeC Technikreferat ausgestellten Musteranerkennungsschein aufweisen dürfen daher in Österreich mit diesen Geräten nicht fliegen.
Weiter Informationen zu diesem Thema gibt es hier zu lesen
W.K.
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