2008-08-22
Der ÖAeC FAA hat durch seinen Organwalter Willibald Stocker (als Leiter der Technik HG/PG im OeAeC FAA) 2008-08-16 zwar indirekt aber praktisch eindeutig auf das bestehende Flugverbot für HG/PG in ganz Österreich hingewiesen (auch ausländische Geräte/Piloten sind davon betroffen). EDIT: Hier unsere Kopie von 2008-08-16.
2008-08-25 sah diese Seite dann anders aus, ohne dass das Datum geändert wurde. /EDIT
Zu diesen Informationen des Aeroclubs durch Willibald Stocker gab es auch auf der offiziellen Webseite des Österreichischen Aeroclubs zwei inzwischen (seit 25. 8.) gelöschte Links. Unter einem dieser Links war diese offizielle Aeroclub Information zu lesen.
Dass kein vor dem 2008-07-01 zugelassener Hänge- und Paragleiter die von Stocker angesprochenen und von der ZLLV geforderten Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme erfüllt, ist ja spätestens seit Auflösung des OeAeC/DHV-Technikreferates allgemein bekannt und auf die Unfähigkeit des OeAeC in seiner behördlichen Vollzugsarbeit zurückzuführen.
Die Rechtsfolgen dieser Information durch Stocker sind für Hersteller und Piloten sehr weitreichend und haben auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Sie kommen einem Flugverbot gleich, da bisher vom OeAeC FAA für kein Gerät der in der ZLLV vorgeschriebene OeAeC Musterzulassungsschein, kein OeAeC Musterkennblatt und keine Stückprüfbescheinigung ausgestellt worden ist.
Auch die am Luftfahrzeug einzunähende österreichische Stückprüfplakette wurde bisher vom OeAeC FAA nicht ausgestellt.
Auch ausländische Piloten dürfen deshalb ihre Geräte nur dann in Österreich in Betrieb nehmen, wenn ihre Geräte die österreichischen Bestimmungen der ZLLV erfüllen.
Sollten in jüngster Vergangenheit Geräte (Hänge- und Paragleiter) nach den Vorschriften der seit 1995 geltenden ZLLV zugelassen worden sein, angeblich soll dies seit 2008-07-01 der Fall sein, so sind nur diese vom Flugverbot ausgenommen.
Piloten die ihr Gerät vor dem 2008-07-01 gekauft haben und das Gerät nicht die Vorgaben der ZLLV erfüllt sollen sich bewusst sein, dass die Inbetriebnahme (Benützung) ihres Gerätes nicht nur eine Verwaltungsübertretung bedeutet (das schreibt auch Willibald Stocker ausdrücklich in seiner Information), sondern dass diese Piloten auch Regressforderungen durch ihren Versicherer ausgesetzt werden können.
Das Flugverbot betrifft natürlich auch Tandemgeräte und motorisierte Hänge- und Paragleiter. Besonders bei gewerblich durchgeführten Tandemflügen kann das den Piloten vor große Haftungsprobleme stellen, weil bei einem Unfall der dabei verletzte Passagier Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Auch hier kann der Versicherer Regressansprüche gegen den Piloten durchsetzen, worauf Willibald Stocker in seiner oben angeführten Information ebenfalls hinweist.
Dass es zu solchen Regressansprüchen auch tatsächlich gekommen ist, darauf weist der Aeroclub durch Willibald Stocker hier hin.
Der OeAeC erklärt auf seiner Webseite und der Webseite des zuständigen Bereichsleiters Willibald Stocker, wie man vorgehen muss um eine legale Zulassung eines Gerätes und die erforderlichen Prüfplaketten erhalten kann. Diese Info ging auch an alle Vereine. Besonders interessant zu lesen sind der 3. und 4. Absatz auf der letzten Seite dieses Rundschreibens.
Der interessierte Leser findet weitere Informationen über die Linkliste Untertitel "Hintergründe" oder direkt hier.
Weiter Informationen zu diesem Thema gibt es hier zu lesen.
Wie der Aeroclub unter Mithilfe des Ministeriums die Angelegenheit zu vertuschen versucht ist unter Vertuschung durch Ministerium u. OeAeC zu lesen.
W.K.
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